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Affiliate-Marketing und Gewerbe (Seite 3/6)
Einkommensteuer
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls bereits jährlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, kommen nun eine oder2 Anlagen hinzu:
Die Daten aus der eigenen EÜR werden bei der Einkommensteuererklärung in eine Anlage EÜR eingetragen. Der ermittelte Gewinn bzw. Verlust muss in eine Anlage GSE eingetragen werden. Bei einem Umsatz bis 17,500 € ist die Anlage EÜR noch kein "Muss". Eine ordentliche selbst gestaltete EÜR reicht. Die Abgabe der Anlage GSE ist Pflicht. Es ist sinnvoll die oben genannten Auflistungen mit abzugeben.
Anders als bei den privaten Belegen werden die eigentlichen Belege zum Gewerbe nicht mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Sie bleiben ordentlich abgelegt zu Hause. Es kann aber sein, dass das Finanzamt mal zu Besuch kommt und das Ganze sehen möchte.
Ob und wieviel Steuern für den Gewerbegewinn gezahlt werden müssen, hängt davon ab, welche Einkünfte der Steuerzahler bzw. das Ehepaar sonst schon hat. Ob also der Grundfreibetrag überhaupt überschritten wird, und wenn ja, wie hoch der Grenzsteuersatz des Steuerzahlers ist. In vielen Fällen muss mit einer Steuer zwischen 25 und 35% auf den Gewinn gerechnet werden (Grenzsteuersatzrechner). Es ist gut den entsprechenden Betrag z. B. auf einem Tagesgeldkonto zurückzulegen, damit es keine böse Überraschung gibt.
Das Gewerbe sollte innerhalb von ein paar Jahren wirklich in die Gewinnzone kommen. Falls nicht, erklärt das Finanzamt diese ganze Aktivität zu einer Liebhaberei (Hobby), und die durch den vorherigen Verlust eventuell entstandene Einkommensteuerersparnis, sowie vom Finanzamt erstattete Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer müssen zurückgezahlt werden.
Umsatzsteuer
Eigentlich gibt es im Gesetz nur den Begriff Umsatzsteuer. Im täglichen Gebrauch wird sie aber oft Mehrwertsteuer genannt. Diese Bezeichnung wird zunächst auch hier benutzt, um die Materie für künftige Gewerbetreibende etwas verständlicher zu beschreiben.
Nach der Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung bekommt man einen Fragebogen vom Finanzamt. Dort muss man unter Anderem entscheiden, ob man als Unternehmer oder als Kleinunternehmer tätig sein will. An die Entscheidung zum Unternehmer (=Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung) ist man 5 Jahre gebunden.








