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14.09.2008, 17:01

Affiliate-Marketing und Gewerbe (Seite 5/6)

Rechnungen / Gutschriften

Wer an einen Kunden Waren liefert für ihn Dienstleistungen erbringt, schreibt in er Regel eine Rechnung. Kleinunternehmer (und Privatleute) dürfen auf diese Rechnungen keine Mehrwertsteuer erfassen. Alle anderen Unternehmer müssen Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen aufschlagen.
Was in einer Rechnung enthalten sein muss, steht in § 14 UStG und etwas verständlicher hier.

Wer für andere Firmen z. B. über das Affiliate-Marketing wirbt, kann als Werber in der Regel keine Rechnungen schreiben, da er ja nicht weiß, wieviel Geld er im jeweiligen Zeitraum zu erhalten hat.
Der Werber erhält daher eine Gutschrift sie ist einer Rechnung gleichwertig, wenn zwischen dem Werber und der beworbenen Firma ein entsprechender Vertrag existiert. Der Vertrag, den man mit der Firma, für die man wirbt, abschließt, muss also aufbewahrt werden.
Die Gutschriften werden dann in der Buchhaltung wie Rechnungen behandelt (mit Belegnummer versehen, aufsummieren, geordnet ablegen).

Gewerbesteuer

Ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € pro Jahr hat man Gewerbesteuer zu zahlen. Wer in die Nähe dieser Grenze kommt, sollte ein Gespräch mit einem Steuerberater führen.

IHK-Mitgliedschaft

Durch die Gewerbeanmeldung wird man automatisch zum Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bei geringem Gewinn (bis ca. 5.200 €) ist diese Mitgliedschaft kostenlos. Man muss hierzu entsprechende Angaben im Begrüßungsfragebogen der IHK machen.

Krankenkasse/Familienversicherung

Hier sind drei Fälle zu unterscheiden:

  • Wer ein Gewerbe neben seinem versicherungspflichtigen Hauptberuf betreibt, muss keine zusätzlichen Beiträge zahlen.
  • Wer mit seinem Ehepartner oder den Eltern familienversichert ist, kann mit dem Gewerbe im Monatsdurchschnitt maximal 355,00 € Gewinn erwirtschaften (Stand 2008), bevor er /sie sich bei der Krankenkasse selbst versichern muss. Wenn ein Gewerbe plus ein Minijob betrieben werden, beträgt die Grenze für beides zusammen 400,00 €.
  • Wer komplett als Selbstständiger arbeitet, zahlt einen Krankenkassenbeitrag gemäß den bei seiner Kasse üblichen Sätzen.
Jochen Kuhn

Über den Autor, Jochen Kuhn (KlickTipps.de)Jochen Kuhn bei XING
Ich bin von Hause aus Ingenieur und halte auch gerne möglichst verständliche Schulungen zu diversen Themen. Nebenberuflich habe ich ein Gewerbe begonnen (www.kuhn-pc.de). Da ich zur Gründung des Gewerbes und zu anderen Themen viele Informationen aus zum Teil schwer verständlichen Quellen mühsam zusammensuchen musste, entstand die Idee, solche Themen verständlich in www.KlickTipps.de zu erläutern.


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