Anzeige

10,00 EUR pro kostenlosem Lead!
Bei Save.tv verdienen Sie pro kostenlos vermitteltem Neukunden ganze 10,00 EUR!

Anzeige

Neue Partnerprogramme via Twitter!
Ab sofort werden neue Partnerprogramme auch über Twitter vorgestellt - followen und informiert sein!


14.09.2008, 17:01

Affiliate-Marketing und Gewerbe (Seite 6/6)

Gewerbe von Schülern, Auszubildenden und Jugendlichen

Auch junge Leute können ein Gewerbe betreiben. Hier sind aber Besonderheiten zu beachten:

  • Gewerbe von Minderjährigen: Für Minderjährige ist das Anmeldeverfahren nicht einfach [mehr...]
    Alternative: Das Gewerbe wird vorläufig von den Eltern betrieben.
  • BAföG: Wenn man BAföG bekommt, muss man eine Einkunftsgrenze beachten Bei Gewerbeeinkünften ist diese Grenze mit etwa 3900 € erreicht. Zu den Einkünften zählt auch der Gewinn aus einem Gewerbe, aber pro BAföG-Bewilligungszeitraum. Es interessiert also nicht das Kalenderjahr oder das Geschäftsjahr des Gewerbes, sondern es muss der Gewinn ermittelt werden, der auf den jeweiligen BWZ entfällt (z. B. von Oktober bis September). Wird die BAföG-Einkunftsgrenze überschritten, wird das BAföG um den überschreitenden Betrag vermindert. [mehr...]
  • Kindergeld: Kinder für die noch Kindergeld gezahlt wird, dürfen nicht wesentlich über 7.680 € an Einkünften pro Kalenderjahr haben, sonst geht das Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr komplett verloren. Bei einem Gewerbe zählt der Gewinn pro Kalenderjahr zu den Einkünften. [mehr...]
  • Krankenkasse: Bei der Familienversicherung gibt es auch für Schüler und Studenten die 355€-Grenze. Zusätzlich gibt es während des Semesters bzw. während der Schulzeit eine 20-Wochenstunden-Grenze.

Gewerbe von Rentnern

Ab Vollendung des 65. Lebensjahres bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen beim Hinzuverdienst (Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestagsabgeordneter).
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten von 355 EUR (Stand 2008) zu beachten. [mehr...]

Gewerbe bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos ist und ein Gewerbe anmelden will, muss dies vorher(!) mit dem Arbeitsamt absprechen.
Je nach dem,

  • ob das Gewerbe bereits (mehr als 12 Monate) vor der Arbeitslosigkeit bestand oder nicht
  • ob das Gewerbe gefördert wird (Gründungszuschuss) oder nicht und
  • ob es sich um Arbeitslosengeld oder ALG2/Hartz4 handelt gelten unterschiedliche Regeln. [mehr...]

Weiterführende Links

« vorherige Seite lesen
1 2 3 4 5 6
nächste Seite lesen »
Jochen Kuhn

Über den Autor, Jochen Kuhn (KlickTipps.de)
Ich bin von Hause aus Ingenieur und halte auch gerne möglichst verständliche Schulungen zu diversen Themen. Nebenberuflich habe ich ein Gewerbe begonnen (www.kuhn-pc.de). Da ich zur Gründung des Gewerbes und zu anderen Themen viele Informationen aus zum Teil schwer verständlichen Quellen mühsam zusammensuchen musste, entstand die Idee, solche Themen verständlich in www.KlickTipps.de zu erläutern.


RSS-Feed
Anzeige Xovi - Online Marketing Potenziale erkennen und Umsätze steigern.
RSS-Feeds Partnerprogramme | Wissensdatenbank | Blog