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Affiliate-Marketing und Gewerbe (Seite 1/6)
Wenn man Werbung auf einer eigenen Homepage installieren und damit Geld verdienen will, beginnt man – ob man es weiß oder nicht – mit einer gewerblichen Tätigkeit: Es liegt eine „Gewinnerzielungsabsicht“ vor, und die Tätigkeit wird nachhaltig über einen längeren Zeitpunkt ausgeführt.
Folgen: Es muss ein Gewerbe angemeldet werden, der Gewinn bzw. Verlust pro Kalenderjahr muss ermittelt und in die Anlage GSE zur Steuererklärung geschrieben werden. Auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung und ggf. bis zu 12 Umsatzsteuervoranmeldungen sind auszufüllen. Diese Steuererklärungen nicht abzugeben, ist strafbar; das Gewerbe nicht bei der Stadtverwaltung anzumelden, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das war die Kurzfassung. Nun für Interessierte und Betroffene etwas ausführlicher:
Gewerbeanmeldung
Wer mit Internetwerbung einen Gewinn (Gewinn = Einnahmen – Ausgaben) erzielen will, beginnt damit eine gewerbliche Tätigkeit. Sie muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden (Kosten: 20 bis 50€; Zeit: 15 bis 20 Minuten) Hierbei ist es zunächst egal, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Die Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung wird auch „Gewerbeschein“ genannt. Die Bescheinigung wird benötigt, wenn man im Großhandel einkaufen will.
Bei der Gewerbeanmeldung sollte der Zweck des Gewerbes nicht zu „eng“ definiert werden: Für Affiliate-Marketing könnte als Gewerbe-Zweck z. B. die Formulierung „PC- und Internetdienstleistungen“ oder „Internet- und Werbedienstleistungen“ sinnvoll sein. Damit wäre dann auch abgedeckt, dass man mal gegen Rechnung für andere Kunden Webseiten baut oder sie am PC unterrichtet. Durch die Gewerbeanmeldung entsteht im einfachsten Fall ein Einzelunternehmen oder (wenn man es zu zwei oder mehr Personen betreibt) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Ausnahme: Wenn von vorneherein nicht beabsichtigt ist, mit dieser Werbung Gewinn zu machen, und man damit z. B. nur einen kleinen Beitrag zur Finanzierung des Homepage-Hobbies erwirtschaften will, muss kein Gewerbe angemeldet werden. Man sollte aber auch in diesem Fall Einnahmen und Ausgaben auflisten und die Belege ordentlich abheften, um beweisen zu können, dass wirklich kein Gewinn erwirtschaftet wurde.






